Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen auf

Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit berücksichtigt die Kantonale Denkmalpflege Luzern Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz  und ferner die internationalen Charten und Abkommen:

  • Charta von Venedig. Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles, 1964.
  • Charta von Florenz. Charta der historischen Gärten, 1981.
  • Charta von Washington. Internationale Charta zur Denkmalpflege in Historischen Städten, 1987.
  • Abkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes Europas, Granada 1985 (Europarat).

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen