Rechtliche Grundlagen auf
Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit berücksichtigt die Kantonale Denkmalpflege Luzern Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz und ferner die internationalen Charten und Abkommen:
- Charta von Venedig. Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles, 1964.
- Charta von Florenz. Charta der historischen Gärten, 1981.
- Charta von Washington. Internationale Charta zur Denkmalpflege in Historischen Städten, 1987.
- Abkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes Europas, Granada 1985 (Europarat).